Diese AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen uns der X13 Freizeit- und Betriebs GmbH und Kunden.
Verträge und Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
Abweichende AGB des Vertragspartners sind nicht gültig.
Unsere Nutzungsbedingungen sind Teil dieser AGB und müssen eingehalten werden. Nutzt ein Vertragspartner das erworbene Ticket nicht selbst und gibt es weiter, hat er dafür zu sorgen, dass dem Nutzer die sich ergebenden Pflichten bekannt sind und diese eingehalten werden.
Angebote können online oder persönlich gestellt werden; Annahme erfolgt durch ausdrückliche Annahmeerklärung.
Onlinebuchung Gutscheine und Partys: Nach Vertragsabschluss und Zahlung erhält der Kunde eine elektronische Buchungsbestätigung; diese ist bei uns vor Ort auf Verlangen vorzuzeigen.
Buchung vor Ort: Nach Vertragsabschluss und Zahlung erhält der Kunde eine physische Rechnung als Buchungsbestätigung, sowie ein Ticket. Dieses Ticket berechtigt zum Eintritt, und muss auf Verlangen jederzeit vorweisbar sein.
Leistungen sind erst nach Zahlung und Übergabe des Tickets nutzbar. Der Kunde darf die Attraktionen während der vereinbarten Nutzungsdauer in Anspruch nehmen.
Wir unterliegen keinem Kontrahierungszwang und die X13 Freizeit- und Betriebs GmbH kann Vertragsabschlüsse ohne Begründung verweigern. Wir sind insbesondere berechtigt, mit Personen keinen Vertrag abzuschließen bzw. ihnen den Zutritt zu unseren Anlagen zu verweigern, wenn diese Verweigerung sachlich begründet ist, insbesondere weil diese Person in der Vergangenheit unsere Anweisungen nicht eingehalten hat oder sich selbst oder Dritte gefährdet oder Sachschäden verursacht hat.
Die X13 Freizeit- und Betriebs GmbH ist befugt, bei Falsch- oder Fehlbuchungen diese zu stornieren oder rückzuerstatten.
Bei den von der X13 Freizeit- und Betriebs GmbH angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraumes erbracht werden. Dem Kunden steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs. 1 FAGG zu.
Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, die auf der Website einsehbar ist, sowie in der Anlage ausgehängt ist. Wir behalten uns zukünftige Preisänderungen ausdrücklich vor.
Verkaufte, aber nicht entwertete Tickets, werden nicht zurückgenommen;
Der Verlust des Tickets führt nicht zur Refundierung.
Onlinebestellungen in unseren gewählten Zahlungsportalen, sind per EPS Überweisung oder Kreditkarte zahlbar.
Partybuchung: Nach Vertragsabschluss und Zahlung erhält der Kunde eine elektronische Buchungsbestätigung.
Gutscheinbuchung: Nach Vertragsabschluss und Zahlung erhält der Kunde per Email ein PDF. Diesen Ausdruck können Sie dann verschenken oder selbst einlösen. Der QR Code darf nicht geknickt sein.
Wir informieren hiermit darüber, dass ein Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Ein Rücktritt ist nicht mehr möglich, wenn unsere Leistung bereits konsumiert wurde.
Tickets oder Gutscheine können in bar oder per Karte an den Kassen gekauft werden. Ein Versand per Post ist nicht möglich.
Zutritt erfolgt über ein Zutrittssystem mit einem gültigen, vorzuzeigenden Ticket.
Übertragung von Tickets ist nicht möglich.
Der Nutzer darf nur mit dem von uns zur Verfügung gestellten Ticket, in unsere Attraktionen gelangen.
Das Ticket ist während der gesamten Dauer der Nutzung der Anlage, auf Verlangen des Personals vorzuzeigen.
Der Nutzer ist verpflichtet die Nutzungsbedingungen zu lesen und einzuhalten.
Anweisungen des Personals sind während der gesamten Nutzung einzuhalten.
Shop-Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der X13 Freizeit- und Betriebs GmbH.
Shop Produkte werden erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises ausgefolgt.
Bei allfälligen Mängeln haben wir das Wahlrecht, ob wir verbessern oder das mangelhafte Produkt gegen ein neues Produkt austauschen. Der Kunde kann erst dann Wandlung oder Preisminderung verlangen, wenn wir die Verbesserung entweder ablehnen oder der dritte Verbesserungsversuch fehlgeschlagen ist.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass mit der Nutzung der Anlage und der Attraktionen ein in der Natur der Sache liegendes Risiko verbunden ist, das der Nutzer hiermit akzeptiert. Der Nutzer verpflichtet sich, die Anlage und die Attraktionen sorgfältig zu nutzen und im eigenen Interesse ein Risiko nach Möglichkeit auszuschalten. Dem Nutzer ist bewusst, dass sich eine Gefahr auch dadurch verwirklichen kann, dass anderen Nutzer die Anlage und die Attraktionen nicht sorgfältig verwenden und davon Gefahren ausgehen, die zu einem Personen- oder Sachschaden führen können, für die wir nicht haften.
Die Nutzung der Anlage und Attraktionen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften ausschließlich im gesetzlich zwingenden und nicht ausschließbaren Umfang.
Für Sachschäden haften wir nur bei vorsätzlichen oder grob schuldhaften Verhalten, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit.
Wir haften nicht für Schäden, die ein Dritter einem Nutzer zufügt.
Wir haften auch nicht für Ereignisse höherer Gewalt bzw. deren Folgen, die die Erbringung der vereinbarten Leistungen verhindern, verzögern oder erheblich erschweren. Als höhere Gewalt gelten alle von unserem Willen und Einfluss nicht zu beeinflussenden Umstände wie Naturkatastrophen, Streiks oder sonstige Umstände, die nach Vertragsabschluss eintreten.
Allfällige Schäden sind uns umgehend, spätestens bei Verlassen der Anlage bei sonstigem Anspruchsverlust zu melden.
Auf diesen VERTRAG ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen auf andere Rechtsordnungen anwendbar.
Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft.
Die VERTRAGSPARTEIEN vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für 1010 Wien für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem VERTRAG ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen oder damit im Zusammenhang stehen. Für inländische Verbraucher gilt § 14 KSchG.
Unsere Datenschutzvereinbarung ist HIER einsehbar.
Mit Betreten des Areals, erkennt jede/r Besucher/in die Hausordnung der X13 Freizeit- und Betriebs GmbH an. Es gelten zusätzlich die AGBs der X13 Freizeit- und Betriebs GmbH, sowie die vorhandenen Sicherheitshinweise und Benutzungsregeln vor Ort. Ebenfalls ist allen weiteren von den Mitarbeiter-/innen der X13 Freizeit- und Betriebs GmbH GmbH erlassenen Anweisungen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit dienen, unbedingt Folge zu leisten. Die X13 Freizeit- und Betriebs GmbH GmbH übernimmt bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften besteht Gefahr für Leib und Leben.
Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist jede Person, die unsere Anlage bzw. Attraktionen nutzt.
Jede Person, die die Anlage betritt, erkennt die Nutzungsbedingungen an und ist verpflichtet diese einzuhalten.
Alle Nutzer unserer Anlage haben sich vorsichtig, umsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten, damit:
Der Nutzer darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bewusstseinsbeeinträchtigender Medikamente stehen. Die Anlage darf nur von Personen benützt werden, die physisch und geistig in der Lage sind, die jeweiligen Attraktionen zu nutzen.
Im Falle von Gesundheitsschäden, die Besucher/innen durch die Nutzung der Attraktionen erleiden, sowie bei selbstverschuldeten Unfällen kann die X13 Freizeit- und Betriebs GmbH nicht haftbar gemacht werden.
Die Mitnahme von Speisen, Getränken und Kaugummi ist in der gesamten Anlage verboten. Im Gastronomiebereich dürfen nur Speisen und Getränke konsumiert werden, die bei uns erworben wurden. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen auf der gesamten Anlage nicht verzehrt werden.
Gebuchte Partys: Torten können bei uns nur nach vorheriger Rücksprache eingekühlt werden. Die Maße der Torte dürfen 35x35x30 cm nicht überschreiten, andernfalls ist eine Einkühlung nicht möglich.
In der gesamten Anlage herrscht striktes Rauchverbot. Ebenso ist das Mitbringen von Alkohol und Drogen sowie Waffen aller Art verboten.
Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Bitte melden Sie uns Beobachtungen, wenn jemand diese Pflichten verletzt, damit wir einschreiten können.
Die X13 Freizeit- und Betriebs GmbH und seine Mitarbeiter haben ein uneingeschränktes Hausrecht. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann zu einem zeitweiligen, aber auch dauerhaftem Ausschluss aus den Einrichtungen führen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
Das Mitbringen von Behältnissen aus Glas oder anderen zerbrechlichen Gegenständen ist nicht gestattet. Im unmittelbaren Sportbereich sind Speisen, Getränke und das Kauen von Kaugummis verboten.
Sämtliche Einrichtungen der Trampolinhalle sind so zu nutzen, dass andere Besucher nicht belästigt oder gestört werden. Sämtliche Handlungen, die der Betriebssicherheit, den guten Sitten sowie der Sicherheit und Ordnung zuwiderlaufen, sind zu unterlassen. Schäden an Sportgeräten, Einrichtungsgegenständen, Umkleidekabinen und Toiletten sind zu vermeiden.
Der Besucher ist dazu verpflichtet bei einem Unfall oder bei der Entdeckung eines Schadens an den Sportgeräten umgehend das Personal zu informieren, damit die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden können.
Das Team ist in Erster Hilfe geschult.
Wenn ein Unfall passiert, bitten wir die jeweilige Attraktion ab Erkennbarkeit nicht zu nutzen.
Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Website und an den Kassen ersichtlich.
Die Nutzung der Anlage ist nur während der Öffnungszeiten gestattet.
Der Nutzer hat die Anlage fristgerecht zum Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
Das gesamte Areal darf nur mit Socken betreten werden; keine Nutzung barfuß, mit Haus- oder anderen Schuhen. Falls Socken vergessen wurden, können diese bei uns käuflich erworben werden.
Aus Sicherheitsgründen ist es ausdrücklich untersagt, die Attraktionen barfuß oder mit Schuhen zu nutzen.
Anti Rutsch Socken können getragen werden, allerdings sind diese auf den Rutschgeräten aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Die Nutzung der Attraktionen ist jederzeit nur mit angemessener Trainingskleidung, sowie Sprungsocken gestattet.
Voraussetzung zur Nutzung der Anlage und der Attraktionen, ist, dass der Nutzer unsere Anweisungen genau einhält und nur entsprechend den ausgehängten Anweisungen nutzt. Bedienungsanleitungen der Attraktionen müssen gelesen und befolgt werden. Die nicht anleitungsgemäße Nutzung ist verboten.
Es ist ausdrücklich verboten, dass mehrere Personen dasselbe Gerät nutzen, wenn dieses nur für eine Person bestimmt ist.
Einzelne Attraktionen können Alters-, Größen- oder Gewichtsbeschränkt sein.
Nutzer, die unsere Anweisungen nicht einhalten, haben die Anlage auf erste Aufforderung zu verlassen und keinen Anspruch auf Ersatz des bezahlten Entgeltes. Die Tickets verfallen.
Wir behalten uns vor, einzelne Attraktionen wegen Wartungsarbeiten oder aus sonstigen Gründen zu sperren, diese baulich zu verändern oder abzubauen oder einzelne Nutzer von der Nutzung von Attraktionen ohne Anspruch auf Ersatz des bezahlten Entgeltes auszuschließen. Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Fall, diese gesperrten Attraktionen nicht zu nutzen.
Sollte die Räumung der Anlage aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder Notfällen erforderlich sein, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Ersatz des bezahlten Entgeltes.
Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt während der gesamten Dauer der Nutzung der Anlage ausschließlich jenen aufsichtspflichtigen Personen, mit denen Minderjährige oder sonstige Personen, die einer besonderen Betreuung bedürfen, („aufsichtsbedürftige Personen“) mit dessen Willen die Anlage besuchen. Aufsichtspflichtige Personen haben die gebotene Sorgfalt anzuwenden, damit die Unversehrtheit der aufsichtsbedürftigen Personen sichergestellt ist. Jedes mögliche Risiko ist auszuschalten. Aufsichtspflichtige Personen haften bei Verletzung ihrer Pflichten.
Die aufsichtspflichtige Person muss in der Lage sein, ihren Aufsichtspflichten jederzeit nachzukommen.
Minderjährige Personen dürfen die Hallen nicht ohne betreuungspflichtige Person betreten.
Weder die X13 Freizeit- und Betriebs GmbH noch das Personal übernehmen eine Betreuungspflicht für beaufsichtigungsbedürftige Menschen, insbesondere Kinder bis zum 14. Lebensjahr, schwerkranke und schwerbehinderde Menschen (im Folgenden: „beaufsichtigungsbedürftige Menschen“) oder für Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahrs. Die Betreuungspflicht liegt auch während des Aufenthalts in den Anlagen ausschließlich bei der Aufsichtsperson (mind. 18 Jahre alt!). Dies gilt auch dann, wenn Parkpersonal einem beaufsichtigungsbedürftigen Menschen erhöhte Aufmerksamkeit zukommen lässt.
Die Attraktionen dürfen nur ohne Schmuckgegenstände, Piercings, etc. genutzt werden. Handys, Gürtel, Geldbörsen, Kameras, Schlüsselbünde Feuerzeuge, Messer und sonstige druckausübende oder spitze Gegenstände etc. dürfen nicht mitgenommen werden. Hosen- und sonstige Taschen der Kleidungsstücke sind zu leeren.
Für mitgebrachte (Wert-)Gegenstände übernimmt die X13 Freizeit- und Betriebs GmbH bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust keinerlei Haftung. Gegenstände, die in den Schließfächern untergebracht sind, sind in dieser Regelung ausdrücklich eingeschlossen. Es wird empfohlen, auf die Mitnahme von Wertgegenständen und/oder elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsmedien gänzlich zu verzichten. Im Garderobenbereich stehen nach Verfügbarkeit, versperrbare Kästchen zur Verfügung gestellt, in denen Wertsachen aufbewahrt werden können.
Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen aufgrund von Unachtsamkeit, Diebstahl, oder aus sonstigen Gründen.
Kinderwägen sind in den aktiven Arealen der Jump In Prater verboten. Kinderwägen dürfen nur in der dafür vorgesehen Station im Eingangsbereich geparkt werden.
Wir bewahren vergessene, verlorene oder zurückgelassene Gegenstände für die Dauer eines Monats auf. Mit Ausnahme von verderblichen Fundstücken, welche direkt entsorgt werden. Danach entsorgen wir diese und sind nicht verpflichtet, diese Gegenstände länger aufzubewahren.